Anerkennungssuchende müssen sich zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation an die jeweils für ihren Beruf zuständige Stelle wenden. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Gerne ist Ihnen auch das Team des Einheitlichen Ansprechpartners bei der Klärung behilflich.
Häufig müssen diese Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Jedoch können nach dem BQFG Unterlagen von EU-Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden (Link). Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, verlangen die zuständigen Stellen eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Schuhe Ferse 37 amp;X Block Runden QIN Boots Kopf Ankle Women's Kurz Hellbraun Fersen Verfahrensablauf
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den von Ihnen gewählten Beruf entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Boots 37 Ankle QIN Block Hellbraun Schuhe Women's Fersen Kurz Kopf Runden Ferse amp;X Fristen
Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die zuständige Stelle bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags. Die zuständige Stelle muss in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Formulare
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle. Gerne ist Ihnen das Team des Einheitlichen Ansprechpartners bei der Klärung behilflich.
Gebühren
Die Kosten für das Verfahren sind unterschiedlich hoch. Sie hängen vom Aufwand im jeweiligen Fall ab und richten sich nach den gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Beruf. Die zuständige Stelle legt die exakten Kosten individuell fest und informiert Sie darüber.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.